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Bonpflicht vor dem Aus: Zwischen Entlastung und Kritik

Bonpflicht vor dem Aus: Zwischen Entlastung und Kritik

Die mögliche Abschaffung der Bonpflicht sorgt im Handel wie auch in der Steuerverwaltung für Diskussionen. Seit 2020 waren alle Händler mit elektronischen Kassensystemen gesetzlich verpflichtet, bei jedem Kauf einen Beleg unaufgefordert auszugeben – unabhängig davon, ob der Kunde diesen wünschte oder nicht. Ziel dieser Maßnahme war die Eindämmung von Steuerhinterziehung.

Tatsächlich wurde die Regelung von Anfang an kritisch gesehen: Insbesondere wegen des immensen Papieraufwands und der Kosten im Einzelhandel. Verbände schätzten den finanziellen Mehraufwand für größere Handelsunternehmen auf mehrere Millionen Euro. Auch der Umweltaspekt spielte eine Rolle – viele Bons landeten direkt im Müll.

Gleichzeitig galt die Bonpflicht als Kontrollinstrument, das laut Bundesrechnungshof zur Eindämmung eines Schadens von bis zu 10 Milliarden Euro pro Jahr durch Steuerhinterziehung beitragen sollte. Befürworter der Beibehaltung verweisen darauf, dass der Aufwand für Betrug seither deutlich gestiegen sei. Zudem seien viele Belege inzwischen digital verfügbar.

Ab 2027 soll eine weitere Veränderung greifen: Elektronische Registrierkassen werden für Geschäfte mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro verpflichtend. Ziel ist eine lückenlose, digitale Aufzeichnung aller Umsätze. Während Branchenverbände zusätzliche Kosten und den begrenzten Nutzen kritisieren, fordern Steuerexperten eine konsequentere Umsetzung zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen.

Unabhängig von der Bonpflicht bleibt der Anspruch auf einen Kaufbeleg weiterhin bestehen. Entscheidend bleibt künftig, wie gut Kontrollen greifen und wie praktikabel neue Regelungen für kleine und mittelständische Unternehmen gestaltet werden.