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Pfand in der Gastronomie – So machst du alles richtig (inkl. Take-away)

Pfand in der Gastronomie – So machst du alles richtig (inkl. Take-away)

Das Thema Pfand ist für viele Imbissbetriebe und Gastronomen ein Stolperstein – gerade bei Take-away-Getränken in Einwegflaschen. Seit 2022/2023 gelten klare gesetzliche Regeln: Wer pfandpflichtige Flaschen verkauft, muss das Pfand korrekt ausweisen und verbuchen. Hier kommt eine kompakte und rechtssichere Übersicht:

1. Pfandpflicht – Ja oder Nein?

  • Nahezu alle Einwegflaschen (PET oder Glas) wie Cola, Fanta, Sprite sind pfandpflichtig.

  • Die Pflicht gilt auch für Imbiss und Take-away, unabhängig davon, ob die Flaschen zurückkommen.

  • Nur wenige Ausnahmen, z. B. bestimmte Importprodukte.

👉 Pfand muss erhoben werden, wenn die Flasche pfandpflichtig ist – alles andere ist ein Verstoß.

2. Pfand separat ausweisen

  • Der Pfandbetrag muss gesondert auf der Quittung stehen, z. B.:

    • „Cola 0,5 l: 2,25 €“

    • „Pfand: 0,25 €“

    • Gesamt: 2,50 €

  • Keine Mischpreise wie „Cola 2,50 € inkl. Pfand“!

3. Pfand ist nicht umsatzsteuerpflichtig

  • Es handelt sich um einen durchlaufenden Posten, vergleichbar mit einer Kaution.

  • Der Pfandbetrag wird nicht versteuert.

4. Pfand zählt nicht zum steuerpflichtigen Umsatz

  • Nur der Nettopreis des Getränks zählt für Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer.

5. Pfand korrekt buchen

Vorgang Buchungsvorschlag
Verkauf Cola Erlös 2,25 € + 19 % MwSt
Pfand 0,25 € Durchlaufender Posten (Pfandkonto, kein Erlös)
Rückgabe Auszahlung über Pfandkonto
Nicht zurückgebracht Bleibt im Pfandkonto als "nicht eingelöst"

6. Pfand einfach weglassen? Verboten!

  • Keine Ausnahme, nur weil kaum jemand zurückbringt.

  • Bei Kontrollen durch Zoll, Umwelt- oder Finanzamt drohen Bußgelder.


💡 Fazit für deinen Betrieb:

  • Pfand immer getrennt ausweisen

  • Pfand nicht versteuern

  • Pfandpflicht auch bei Take-away beachten

  • Kassensysteme entsprechend anpassen

So handelst du rechtssicher – und professionell!