Pfand in der Gastronomie – So machst du alles richtig (inkl. Take-away)
Pfand in der Gastronomie – So machst du alles richtig (inkl. Take-away)
Das Thema Pfand ist für viele Imbissbetriebe und Gastronomen ein Stolperstein – gerade bei Take-away-Getränken in Einwegflaschen. Seit 2022/2023 gelten klare gesetzliche Regeln: Wer pfandpflichtige Flaschen verkauft, muss das Pfand korrekt ausweisen und verbuchen. Hier kommt eine kompakte und rechtssichere Übersicht:
1. Pfandpflicht – Ja oder Nein?
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Nahezu alle Einwegflaschen (PET oder Glas) wie Cola, Fanta, Sprite sind pfandpflichtig.
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Die Pflicht gilt auch für Imbiss und Take-away, unabhängig davon, ob die Flaschen zurückkommen.
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Nur wenige Ausnahmen, z. B. bestimmte Importprodukte.
👉 Pfand muss erhoben werden, wenn die Flasche pfandpflichtig ist – alles andere ist ein Verstoß.
2. Pfand separat ausweisen
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Der Pfandbetrag muss gesondert auf der Quittung stehen, z. B.:
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„Cola 0,5 l: 2,25 €“
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„Pfand: 0,25 €“
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Gesamt: 2,50 €
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Keine Mischpreise wie „Cola 2,50 € inkl. Pfand“!
3. Pfand ist nicht umsatzsteuerpflichtig
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Es handelt sich um einen durchlaufenden Posten, vergleichbar mit einer Kaution.
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Der Pfandbetrag wird nicht versteuert.
4. Pfand zählt nicht zum steuerpflichtigen Umsatz
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Nur der Nettopreis des Getränks zählt für Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer.
5. Pfand korrekt buchen
Vorgang | Buchungsvorschlag |
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Verkauf Cola | Erlös 2,25 € + 19 % MwSt |
Pfand 0,25 € | Durchlaufender Posten (Pfandkonto, kein Erlös) |
Rückgabe | Auszahlung über Pfandkonto |
Nicht zurückgebracht | Bleibt im Pfandkonto als "nicht eingelöst" |
6. Pfand einfach weglassen? Verboten!
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Keine Ausnahme, nur weil kaum jemand zurückbringt.
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Bei Kontrollen durch Zoll, Umwelt- oder Finanzamt drohen Bußgelder.
💡 Fazit für deinen Betrieb:
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Pfand immer getrennt ausweisen
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Pfand nicht versteuern
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Pfandpflicht auch bei Take-away beachten
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Kassensysteme entsprechend anpassen
So handelst du rechtssicher – und professionell!