Kassenführung bei der Einnahmen-Überschussrechnung: Was ist zu beachten?
Wer eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) macht, muss kein Kassenbuch führen, sollte aber einige Grundsätze beachten. Die Kassenführung erfordert eine vollständige, richtige und geordnete Dokumentation aller Bargeldbewegungen.
Wichtige Grundsätze der Kassenführung bei der EÜR:
✔ Kein Kassenbuch erforderlich, aber eine ordnungsgemäße Dokumentation der Bareinnahmen ist Pflicht.
✔ Tägliche Aufzeichnung der Kasseneinnahmen wird empfohlen (§ 146 Abs. 1 AO).
✔ Belege müssen geordnet aufbewahrt werden, z. B. chronologisch nach Datum.
Wie müssen Bareinnahmen dokumentiert werden?
📌 Die Buchhaltung kann durch eine geordnete Ablage der Belege erfolgen (§ 146 Abs. 5 AO).
📌 Einnahmen und Ausgaben können über Rechnungen und Quittungen nachgewiesen werden.
📌 Elektronische Kassensysteme erleichtern die automatische Erfassung von Bargeldbewegungen.
Besonderheiten bei elektronischen Kassensystemen
Wer eine elektronische Registrierkasse nutzt, sollte darauf achten, dass alle Bargeldtransaktionen korrekt erfasst und manipulationssicher gespeichert werden. Die Kassendaten müssen jederzeit für eine Prüfung verfügbar sein.